Die Bielefelder Bürgerstiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein-nützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »steuerbegünstigte Zwecke« der
Abgabenordnung:

Unsere Projektarbeit

Probleme erkennen, Ideen entwickeln und mit starken Partnern umsetzen – das sind die Bausteine unserer eigenen Projektarbeit. Darüber hinaus prüfen wir Förderanträge Dritter und bewilligen je nach finanzieller Lage Anträge, die strengen Förderkriterien entsprechen müssen.