Die Bielefelder Bürgerstiftung im Dienste|anderer Stifter
Die Bielefelder Bürgerstiftung versteht sich als Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger, die ihr gemeinnütziges Engagement mit dem Stiftungsgedanken verbinden wollen. Je nach Engagementbereitschaft stehen dem Einzelnen dabei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Für persönliche Gespräche zur Konkretisierung und Umsetzung der eigenen Gedanken stehen wir gern zur Verfügung.
Stiftungsfonds
Mit einem Betrag von mindestens 10.000 € können Bürgerinnen und Bürger einen eigenen Stiftungsfonds errichten. Dieser wird im Rahmen des Kapitals der Bielefelder Bürgerstiftung verwaltet. Der Stifter kann die Zwecke und den Namen des Fonds selbständig bestimmen und über die Verwendung der Mittel entscheiden.
Bislang werden der Huecobi-Stiftungsfonds und der Oltrogge Stiftungsfonds unter dem Dach der Bielefelder Bürgerstiftung verwaltet.
Treuhandstiftungen –
Ihre eigene Stiftung unter dem Dach der Bielefelder Bürgerstiftung
Die Bielefelder Bürgerstiftung steht als Dienstleister all jenen zur Verfügung, die eine eigene Stiftung gründen, diese aber durch einen Treuhänder verwalten lassen wollen. Ab einer Höhe von 100.000 € können zweckgebundene Zuwendungen an eine eigene Treuhandstiftung geleistet werden.
Das Stiftungsvermögen wird separat vom Vermögen der Bürgerstiftung durch diese verwaltet. Die Treuhandstiftung kann den Namen des Stifters tragen und die von ihm bestimmten Stiftungsziele verfolgen. Der Stifter bestimmt eigene Gremien, legt den Stiftungszweck fest und verfügt selbständig über die Erträge. Als Treuhänder übernimmt die Bielefelder Bürgerstiftung beratende Funktion, administrative Verwaltungsaufgaben und vertritt die Treuhandstiftung im Rechtsverkehr nach außen.
Die Bielefelder Bürgerstiftung verwaltet aktuell folgende Treuhandstiftungen:


