Hier können Sie den Antrag auch als PDF zum Ausdrucken und Ausfüllen runterladen: AUFWIND-Antrag.pdf
Geschlecht
Ich wohne
im eigenen Zimmer ja nein
Ich bin krankenversichert ja nein
im Haushalt der Eltern lebend ja nein
Folgender Teil ist von den gesetzlichen Vertretern auszufüllen
Lohn/Gehalt netto
Staatl. Transferleistungen (Zuwendungen aus SGB I, SGB II oder Asylbl. G)
Nettoeinkommen aus Nebenarbeit oder selbständiger Arbeit
Gesetzliche Renten Netto
Unterhalt/Kindergeld
Sonst. Einnahmen (z. B. aus Vermietungen)
Ja (Bescheinigung bitte hochladen)
Nein (Bitte nachfolgend Einkommensgruppierung angeben)
Jahresbruttoeinkommen (ohne Kindergeld) bis 12.000 € bis 24.000 € bis 36.000 € bis 48.000 € mehr als 48.000 €
Haus-/Wohnungs-/Grundbesitz vorhanden Ja Nein
Die Angaben zur finanziellen Situation im Rahmen des Antrages für ein Stipendium dienen ausschließlich zur Feststellung, ob eine Förderung erfolgen kann. Während des Stipendiums sind wesentliche Änderungen der finanziellen Situation der Bürgerstiftung umgehend mitzuteilen. Die „Angaben zur finanziellen Situation“ und eingereichte Nachweise werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens bzw. Beendigung des Stipendiums vernichtet.
mehrere Dateien ggf. als PDF oder zip zusammenfassen
die Verpflichtung besteht, jede Änderung der schulischen Situation des Bewerbers unverzüglich der Bielefelder Bürgerstiftung mitzuteilen,
falsche oder unvollständige Angaben oder die Unterlassung von Änderungsanzeigen die sofortige Einstellung der Förderung nach sich ziehen und zu Unrecht gezahlte Beträge von der Bielefelder Bürgerstiftung zurückgefordert werden können.
Der Bewerber und die gesetzlichen Vertreter erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Antrags für ein Stipendium Angaben persönlicher Art erhoben, gespeichert und zum Zwecke der Auswahl geeigneter Stipendiaten verarbeitet und von der Bielefelder Bürgerstiftung und Projektpartnern genutzt werden. Die Daten werden nach negativem Ausgang des Bewerbungsverfahrens oder nach Beendigung des Förderverhältnisses gelöscht.