Transparenz


Selbstverpflichtung zur Transparenz

Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (Transparency International Deutschland e. V.) stellt gemeinnützigen Organisationen anheim, eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Wir tun dies hiermit.

Wir verpflichten uns zu Transparenz!

Wer gemeinnützig tätig ist, sollte der Gemeinschaft sagen:

  • was die Organisation tut, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und
  • wer die Entscheidungsträger sind.

Sie finden die betreffenden Informationen auf dieser Seite oder können diese mit einem Klick aufrufen.
 



1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

  • Bielefelder Bürgerstiftung
    Elsa-Brändström-Str. 7, 33602 Bielefeld
  • Gründungsjahr: 2002
    Die Bielefelder Bürgerstiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht/Regierungspräsidentin Detmold
     

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation


3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Die Bielefelder Bürgerstiftung ist seit ihrer Gründung im Jahre 2002 als gemeinnützig anerkannt, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Hier unser aktueller Freistellungsbescheid:

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Personen
 

5. Tätigkeitsbericht

 

6. Personalstruktur

In unserer Geschäftsstelle beschäftigen wir hauptamtlich eine Vollzeit- sowie eine Teilzeitkraft.
In unseren Projekten, Arbeitsgruppen und Gremien engagieren sich rund 80 Personen.
 

7. Angaben zur Mittelherkunft

8. Angaben zur Mittelverwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Es besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten.
 

10. Zuwendungen, die mehr als 10 % der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen

Zuwendungen, die über zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, liegen der Bielefelder Bürgerstiftung nicht vor.