UNSER FÖRDER-ANTRAGSVERFAHREN
Die Bielefelder Bürgerstiftung unterstützt Projekte oder Aktionen von Schulen, Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen, die nachhaltige Lösungen für Probleme in unserer Stadt finden.
Unsere Förderzwecke sind in 5 Ressorts aufgeteilt:
– Bildung und Wissenschaft
– Gesundheit und Bewegung
– Kunst und Kultur
– Natur und Klima
– Soziale Teilhabe und Inklusion
Ab dem 15.01.2026 können Sie Projektanträge bequem online einreichen, erforderliche Unterlagen hochladen und weitere Schritte direkt im Self-Service-Portal verwalten.
Unsere IT arbeitet zur Zeit intensiv daran, dies möglich zu machen. Wir bitten Antragstellende bis dahin noch um ein klein wenig Geduld. Bitte senden Sie KEINE ANTRÄGE MEHR als PDF oder in PAPIERFORM!
Das neue System vereinfacht Abläufe, spart Zeit und macht die Antragstellung für alle Beteiligten deutlich transparenter.
Hier geht es direkt zum Antragsformular .
Ihr Vorhaben sollte
– Selbsthilfe, Eigeninitiative und Selbstverantwortung der Zielgruppe fördern
– freiwilliges und ehrenamtliches Engagement beinhalten
– Vorbildcharakter in unserer Gesellschaft haben
– einen angemessenen Eigenanteil nachweisen
Eine Förderung ist nicht möglich für
– Vorhaben/Projekte außerhalb der Stadt Bielefeld
– Vorhaben/Projekte mit kommerzieller Orientierung
– Einzelpersonen
– Die Deckung allgemeiner, laufender Kosten
– Dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse
– Projekte mit parteipolitischer oder konfessioneller Ausrichtung
– Bereits durchgeführte oder begonnene Projekte
– Großprojekte mit entsprechendem Finanz- oder Kapitalbedarf
– Aufgaben, die rechtlich verpflichtend von öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu erledigen sind
– Allgemeine Neugestaltung und Renovierung von Gebäuden, Einrichtungen und Außenanlagen
Antragstellende Organisationen
Anträge können NUR von gemeinnützig anerkannten Institutionen, Einrichtungen, Vereinen und Initiativen gestellt werden. Im Verlauf des digitalen Antragsverfahrens werden Sie gebeten, Ihren aktuellen Freistellungsbescheid hochzuladen.
Die Förderrichtlinien als Download finden Sie im Folgenden.
Eingehende Förderanträge werden von uns dem jeweiligen Ressort zugeteilt und an eine ehrenamtliche Fachjury zur Beurteilung weitergeleitet. Bei Fragen nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Als Antragsteller*in erhalten Sie in der Regel innerhalb von 4 Wochen eine Rückmeldung.
Bei einer Förderzusage füllen Sie bitte die Fördervereinbarung aus, die Ihnen unter Ihrer Fall-Nr. zur Verfügung gestellt wird. Erst wenn dies erfolgt ist, kann die Fördersumme ausgezahlt werden.
Wir bitten Sie, auf unsere Förderung in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit hinzuweisen.
Unser Logo erhalten Sie mit der Fördervereinbarung.
Projektcontrolling
Im Rahmen von „BBS vor Ort“ besuchen unsere ehrenamtlichen Jurymitglieder ausgewählte Projekte/Veranstaltungen, um sich über Erfolge und Probleme informieren zu lassen. In diesem Sinne verstehen wir dieses Engagement nicht als Kontrolle sondern als Wertschätzung und Interesse an Ihrer Arbeit sowie als Maßnahme der Qualitätssicherung, die es uns erlaubt, die Arbeit der Stiftung fortlaufend zu verbessern und auf die aktuellen Bedürfnisse unserer Zielgruppen abzustimmen.
Zur Terminvereinbarung werden wir uns zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sollte es einen genau definierten Termin Ihres Projektes/Ihrer Veranstaltung geben, nimmt „BBS vor Ort“ gerne daran teil. Hierüber erhalten Sie eine namentliche Mitteilung.
Alle Geförderten verpflichten sich, nach Abschluss des Projektes innerhalb von 8 Wochen einen Förderbericht sowie eine Kostenaufstellung an uns zu schicken.
Die Vorlage für den Projektbericht finden Sie ebenfalls in unserem System unter Ihrer Fall-Nr.
Für Rückfragen zu unserem Antragsverfahren stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0521 5574350 oder antrag@bielefelder-buergerstiftung.de zur Verfügung!
