Förderprojekte und Antragsverfahren
Die Bielefelder Bürgerstiftung unterstützt auch Projekte von Schulen, Vereinen und andere gemeinnützige Organisationen, die nachhaltige Lösungen für Probleme in unserer Stadt finden. Wir freuen uns darauf, Ihr Projekt kennenzulernen!
Nutzn Sie zur Antragstellung bitte das Antragsformular:
Die eingehenden Förderanträge werden quartalsweise bearbeitet. Die Fristen für den Antrags-Eingang sehen Sie hier:
- Für das 1. Quartal bis zum 13.02.2023
- für das 2. Quartal bis zum 15.05.2023
- für das 3. Quartal bis zum 14.08.2023
- für das 4. Quartal bis zum 13.11.2023
Antragstellende erhalten zum Ende eines Quartals schriftlich eine entsprechende Information über die Entscheidung der Jury sowie eine Fördervereinbarung.
BITTE BEACHTEN: Die entsprechend zugesagten Förderbeiträge werden erst überwiesen, wenn die ausgefüllte Fördervereinbarung an uns zurückgesandt wurde!
KULTURFONDS – KINDER-KULTUR-FONDS
Kulturschaffende und Künstler*innen tragen einen großen Beitrag zur lebendigen Stadtgesellschaft bei, viele blicken weiterhin voller Sorge in die Zukunft. Wir sagen: „Es soll nicht still werden in unserer Stadt!“ – deshalb unterstützen wir mit unserem KULTURFONDS Kunst- und Kulturprojekte, Auftritte, Events, Konzerte etc. Die Idee entstand durch eine Spende der Bielefeld Marketing aus dem Verkauf von Weihnachtsmarktboxen sowie durch unseren Aufruf „Bühne statt Böller“. Wir danken allen Käufer*innen und Spender*innen für diese tolle Hilfe.
Aus den Erlösen des 3. BBS-Adventskalenders fördern wir exklusiv KINDER-KULTUR-PROJEKTE.
Hier finden Sie den Förderantrag– sowohl für den KULTURFONDS als auch den KINDER-KULTUR-FONDS.
Die ausgeschütteten Mittel gelten als Zusatzförderung, die Höchstgrenze für eine Förderung beträgt max. 2.500 Euro pro Quartal und Antragsteller.
Die Anträge werden nach Eingang zeitnah bearbeitet und von einer unabhängigen und kulturerfahrenen Jury geprüft. Diese entscheidet über die Vergabe der Mittel. Mit der Zusage erhalten Sie per Mail eine Fördervereinbarung.
BITTE BEACHTEN: Die entsprechend zugesagten Förderbeiträge werden erst überwiesen, wenn eine ausgefüllte Fördervereinbarung an uns zurückgesandt wurde.
Die Geförderten verpflichten sich, ach Abschluss des Projektes zeitnah einen Förderbericht (s. „Projektcontrolling“) sowie eine Kostenaufstellung an uns zu schicken.
Ihre Unterstützung für unseren „KULTURFONDS“ nehmen wir gerne über unsere Spendenkonten bei der
Sparkasse Bielefeld DE24 4805 0161 0044 1383 45 oder Volksbank Bielefeld-Gütersloh DE78 4786 0125 4009 0004 00 entgegen. Gespendet werden kann auch per PayPal an spenden@bielefelder-buergerstiftung.de
Bis 300 € gilt die Überweisung als Spendennachweis. Wer eine Spendenbescheinigung wünscht wird gebeten, die Adresse im Betreff mit anzugeben.
Projektcontrolling
Im Rahmen von „BBS vor Ort“ werten unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen Jutta Schattmann und Meike Haagensen die Projektberichte der Förderpartner aus und achten auf die Erfüllung der Berichtspflichten. „BBS vor Ort“ besucht ausgewählte Projekte, um sich vor Ort über Erfolge und Probleme informieren zu lassen. In diesem Sinne verstehen wir dieses Engagement nicht als Kontrolle unserer Förderpartner sondern als eine Maßnahme der Qualitätssicherung, die es uns erlaubt, die Arbeit der Stiftung fortlaufend zu verbessern und auf die aktuellen Bedürfnisse unserer Zielgruppen abzustimmen (mehr).
Die Träger*innen von bewilligten Förderprojekten verpflichten sich, nach Abschluss des Projektes der Bürgerstiftung zeitnah einen Förderbericht sowie eine Kostenaufstellung zur Verfügung zu stellen.
Bitte nutzen Sie für die Projektberichte die folgenden Vorlagen, Sie können die Dokumente lokal speichern und ausfüllen.