Unsere Dienstleistungen für Stiftende

Wir stehen selbst als Stiftende der Bürgerstiftung für die Überzeugung, dass Stiften die eleganteste und nachhaltigste Form bürgerschaftlichen Engagements ist. Um anderen Stiftern das Stiften einfacher zu machen, haben wir eine Reihe von Dienstleistungen entwickelt, die die Stärken der Bürgerstiftung in den Dienst anderer Stifter stellen.


Erstberatung

Wir verstehen als Teil unseres gemeinnützigen Auftrages, andere Stiftende in ihrem Engagement für Bielefeld zu unterstützen. Bitte sprechen Sie uns daher an, wenn wir Ihnen bei der Umsetzung Ihres Vorhabens behilflich sein können. Wir stehen Ihnen gerne für eine individuelle und unverbindliche Beratung zur Verfügung.


Stiftungsgründung

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine passgenaue Stiftungslösung und beraten Sie bei der Wahl eines Tätigkeitsbereiches. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der rechtlichen Gestaltung Ihrer Zustiftung, Ihres Stiftungsfonds oder Ihrer Treuhandstiftung, auch im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen.

Die Beratung erfolgt durch qualifizierte Rechtsanwält*innen und Steuerberater*innen aus den Gremien der Bürgerstiftung. Gerne arbeiten wir bei der Umsetzung der Stiftung mit Ihren Berater*innen zusammen, um eine passgenaue Lösung zu finden.


Individuelle Betreuung

Als Stifter*in der Bürgerstiftung können Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten profitieren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl und Begleitung der Projekte, die Ihre Stiftung fördern soll, und helfen Ihnen, eine Strategie für Ihre Stiftung zu entwickeln. Auf Wunsch stellen wir gerne einen Kontakt zu unseren zahlreichen Projektpartner*innen her.


Sparsame und unbürokratische Verwaltung

Die Bielefelder Bürgerstiftung nimmt Ihnen als Stifter*in alle Verwaltungstätigkeiten ab, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die Projekte. Wir übernehmen die Buchhaltung, den Zahlungs- und Schriftverkehr, die Rechnungslegung sowie die Berichterstattung an die Aufsichtsbehörden.

Für Zustiftungen und Stiftungsfonds sind diese Dienstleistungen kostenlos. Für die Verwaltung von Treuhandstiftungen müssen wir allerdings Gebühren berechnen, die unsere internen Kosten decken. Aufgrund der ehrenamtlichen Struktur der Bürgerstiftung sind diese Kosten sehr moderat.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema hier.


Vermögensanlage

Das Kapital von Stiftungsfonds und Zustiftungen wird als Teil des Vermögens der Bürgerstiftung im Rahmen unserer Vermögensanlage verwaltet. Durch die konservative Ausrichtung ist gewährleiset, dass  das Vermögen sicher und ertragbringend angelegt ist.

Das Vermögen, das Sie in eine Treuhandstiftung einbringen, können Sie bei einem Institut Ihrer Wahl verwalten lassen. Die Verantwortung für die Vermögensanlage liegt bei der Bürgerstiftung.

Leistungen und Gebühren für Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds


Hier finden Sie eine ausführliche Gebührenübersicht unserer Services und Dienstleistungen für Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds.
Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns an! Das kompetente BBS-Team steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!